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Alle gängigen Klassen, individuelle Beratung und flexible Kurse – passgenau für deinen Weg zum Führerschein

 Klasse - Mofa

Klasse - Mofa

  • Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse)
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
  • Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
  • Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Einschluss: keine weitere Klasse
Leichtkraftfahrzeuge

Klasse - AM

  • Leichtkraftfahrzeuge und Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ Hubraum
  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h mit max. 50 cm³ Hubraum bzw. max 4 kW Nenndauerleistung
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Einschluss:  keine weitere Klasse
Krafträder

Klasse - A1

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluss: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen)

Klasse - A2S

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Bedingung: Vorbesitz der Klasse A1 - mind. 2 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 - Erwerb vor 1.4.1980
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss: AM, A1
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

Klasse - A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Leistungsgewicht maximal 0,2 kW/kg
  • Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt)
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss: AM, A1
Bedingung: Vorbesitz der Klasse A2

Klasse - AS

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Bedingung: Vorbesitz der Klasse A2 - mind. 2 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Einschluss: AM, A1, A2
Hubraum von mehr als 50 cm³

Klasse - A

  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Einschluss: AM, A1, A2
Kraftfahrzeuge

Klasse - B

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A
  • Zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
  • Einschluss: AM, L
Motorräder und Roller

Klasse - B196 (125er fahren mit Autoführerschein) 

  • Motorräder und Roller mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Erwerb: Besitz der Fahrerlaubnisklasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Gilt nur in Deutschland
Fahrzeugkombinationen

Klasse - BE

  • Fahrzeugkombinationen - Kraftfahrzeug mit Anhänger
  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
  • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers max. 3500 kg
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
  • Einschluss: keine Klassen
Kraftfahrzeug mit Anhänger

Klasse - B96

  • Fahrzeugkombinationen - Kraftfahrzeug mit Anhänger
  • Fahrzeugkombinationen  aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
  • Zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 4250 kg
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
  • Einschluss: keine Klassen
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Klasse - L

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h
  • Mit Anhängern bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
  • Erwerb: direkt
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluss: keine Klassen