Alle gängigen Klassen, individuelle Beratung und flexible Kurse – passgenau für deinen Weg zum Führerschein
Klasse - Mofa
- Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse)
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
- Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
- Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 15 Jahre
- Einschluss: keine weitere Klasse
Klasse - AM
- Leichtkraftfahrzeuge und Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ Hubraum
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h mit max. 50 cm³ Hubraum bzw. max 4 kW Nenndauerleistung
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 15 Jahre
- Einschluss: keine weitere Klasse
Klasse - A1
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: AM
Klasse - A2S
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Bedingung: Vorbesitz der Klasse A1 - mind. 2 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 - Erwerb vor 1.4.1980
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 18 Jahre
- Einschluss: AM, A1
Klasse - A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Leistungsgewicht maximal 0,2 kW/kg
- Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt)
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 18 Jahre
- Einschluss: AM, A1
Klasse - AS
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Bedingung: Vorbesitz der Klasse A2 - mind. 2 Jahre
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 20 Jahre
- Einschluss: AM, A1, A2
Klasse - A
- Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 24 Jahre
- Einschluss: AM, A1, A2
Klasse - B
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A
- Zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- Mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- Max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
- Einschluss: AM, L
Klasse - B196 (125er fahren mit Autoführerschein)
- Motorräder und Roller mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- Erwerb: Besitz der Fahrerlaubnisklasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Gilt nur in Deutschland
Klasse - BE
- Fahrzeugkombinationen - Kraftfahrzeug mit Anhänger
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers max. 3500 kg
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
- Einschluss: keine Klassen
Klasse - B96
- Fahrzeugkombinationen - Kraftfahrzeug mit Anhänger
- Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
- Zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 4250 kg
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 bei begleitetem Fahren
- Einschluss: keine Klassen
Klasse - L
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h
- Mit Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
- Erwerb: direkt
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: keine Klassen